So definiert der Gesetzgeber allgemein die Haltbarkeit von Nahrungsmittel:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), in Österreich die empfohlene Aufbrauchsfrist, ist ein auf Fertigpackungen anzugebendes Datum, das angibt, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der im Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeitsdatum handelt, ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrfähig.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), in Österreich die empfohlene Aufbrauchsfrist, ist ein auf Fertigpackungen anzugebendes Datum, das angibt, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der im Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeitsdatum handelt, ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrfähig.
In der BRD wird immer noch der Rauchpunkt eines Fettes oder Öles als Kriterium für die Verwendung als Brat- oder Backfett herangezogen. Dies ist aus meiner Sicht überholt und sogar gesundheitlich bedenklich, weil bei der Erhitzung von Ölen aus den enthalten ungesättigten Fettsäuren die sogenannten trans-Fettsäuren entstehen können. Trans-Fettsäuren sind gegenüber der natürlichen cis-Form verbogen und können daher als Mutanten betrachtet werden.